Letztes Update:
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Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 29.04.2020, 14 Uhr

12:59
29.04.2020
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 351 (+ 3 zum Vortag) gestiegen. Zurzeit sind noch 91 Personen erkrankt.

Weitere fünf Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 248 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 201. Insgesamt konnten bislang 1846 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden sieben positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. Bislang sind 12 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

- Höchste Anzahl von Tests seit Beginn der Pandemie
Das Gesundheitsamt hat gestern 423 Tests auf das Coronavirus durchgeführt. Das ist die höchste Anzahl von Testungen seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen. Die Tests wurden insbesondere durch die mobilen Pflegeheim-Teams vorgenommen.

- Familien- und Erziehungsberatung wieder geöffnet
Die Diakonie hat ihre Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Bautzen und Hoyerswerda wieder geöffnet. Die Beratungsstellen können ab sofort wieder für persönliche Beratungen aufgesucht werden. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. Ebenfalls geöffnet sind die Lebens- und Paarberatungsstellen.
www.diakonie-bautzen.de 

- Finanzämter: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen. Eine hinreichende Prognose und Darlegung solcher Verluste im Einzelfall ist gerade in der aktuellen Situation aufgrund der Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung vielfach schwierig. Daher sollen Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 auf der Grund-lage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 für alle Beteiligten vereinfacht abgewickelt werden können.
www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-04-28_TB28_Anlage_2__BMF_Schreiben_vom_24.04.2020_Corono-Sofortmassnahme.pdf 

- Formular für Ausnahmen von Auslandsquarantäne
Das Landratsamt stellt für Ausnahmen von der Corona-Quarantäne-Verordnung des Freistaates ein Formular online. Für Auslandsrückkehrer (EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, Deutsche) wird noch vorerst bis 3. Mai 2020 eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen, die sich bereits vor der Einreise mindestens 14 Tage in Quarantäne befunden haben sowie die Arbeitskräfte, die für eine mindestens dreiwöchige Arbeitsaufnahme einreisen.
www.landkreis-bautzen.de/download/Antrag_zur_Ausnahmegenehmigung_Saisonarbeiter.pdf 

- Hygieneregeln für Friseurbesuch ab 4. Mai
Ab Montag, dem 4. Mai dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Weitere Informationen zum Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk gibt es hier:
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235610 

Daniela Hielscher