+++ Anträge für Azubizuschüsse freigeschaltet +++
Ab heute geht es los und das neue Zuschussprogramm des Freistaats Sachsen für ausbildende Unternehmen kann anlaufen.
Gemeinsam mit dem
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr haben wir uns dafür stark gemacht in Sachsen eine Lösung für ausbildende Unternehmen zu finden, die für ihre Azubis in den ersten sechs Wochen kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Wir wollen in der Krise möglichst keinen Azubi verlieren, denn die sind die Zukunft der Betriebe - auch nach Corona!
Konkret erhalten alle Unternehmen bis 250 Mitarbeiter für alle Azubis in Kurzarbeit die einmalige Zahlung in Höhe der 1,5-fachen Azubi-Vergütung (entspricht 6 Wochen) von Februar.
Bei der Abwicklung der Anträge unterstützt die
IHK Dresden die Staatsregierung.
Die Arbeitgeber lassen sich von uns in einer Anlage des Antrags bestätigen, dass die betroffenen Azubis bei ihnen eingetragen sind. Zusammen mit der Bestätigung der Arbeitsagentur, dass in der Firma Kurzarbeit angezeigt ist, schicken sie diese und das eigentliche Antragsformular (insgesamt dann drei Dokumente) an die Landesdirektion Sachsen. Sie finden die Formulare und weitere Infos auf unserer Homepage: www.dresden.ihk.de/D105202
In den Fotos unten sehen Sie unsere fleißigen Kollegen aus dem Geschäftsbereich Bildung, die Ihre Anträge so schnell wie möglich bearbeiten. Bei Fragen können Sie auch direkt durchklingeln, wir unterstützen gerne bei dem Ausfüllen der Antragsformulare: 0351 2802 333