Um sich und andere wirksam gegen das 🦠 Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es vor allem auf eine gute
Händehygiene und das Abstandhalten zum Nebenmann oder der Nebenfrau (mindestens 1,50 Meter) an.
Ergänzend dazu wird seit dem 🗓 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer 😷 Mund-Nasen-Bedeckung (bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, beim Aufenthalt in einem Geschäft, das geöffnet haben darf) vorgeschrieben‼️ Für andere Bereiche gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Was beim Anlegen, Tragen und Ablegen der Maske zu beachten ist, hat das
Sozialministerium Sachsen in einem 💡Informationsblatt zusammengefasst.
Hier gehts zu den Infos
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https://bit.ly/2VYAgag ⬅️
📸 unsplash