Homeschooling, Hausaufgaben kontrollieren, Vorlesen, an die frische Luft gehen und die aufkommende Langeweile der Kids in den Griff bekommen – viele Eltern betreuen ihre Kinder derzeit zu Hause, da Schulen und Kitas geschlossen sind. Und viele fragen sich: Wenn Eltern wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht mehr arbeiten können, steht ihnen dann ein Lohnersatz zu?
Die Antwort lautet: Ja, Eltern steht 67 Prozent vom Nettolohn zu, wenn sie wegen geschlossener Kitas oder Schulen ihre Kinder gerade zu Hause betreuen müssen – und deshalb nicht arbeiten können. Voraussetzung ist, dass ein Kind jünger als zwölf Jahre ist oder einen erhöhten Betreuungsbedarf, also beispielsweise eine Krankheit oder eine Behinderung hat.
Dieser Anspruch gilt zunächst für sechs Wochen, das heißt noch bis Mitte Mai. Auf Bundesebene wird bereits diskutiert, den Anspruch zu verlängern. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagte in der ARD, dafür sei sie bereits mit dem Arbeitsminister und dem Finanzminister im Gespräch. Die Grünen fordern unterdessen, die Entschädigung nicht nur zu verlängern, sondern sie zu einem "Corona-Elterngeld" zu erweitern.