Ein- und Ausgangstüren, die nicht automatisch öffnen und schließen, sind während der Öffnungszeiten grundsätzlich offen zu halten. In besonderen Situationen dürfen die Türen ausnahmsweise geschlossen gehalten werden.
Die Türklinken sind regelmäßig zu desinfizieren.
Im Eingangsbereich sind Desinfektionsmittel für die Kunden zum Gebrauch bereitzustellen und auf deren Benutzung mittels Schildern hinzuweisen.
Kunden sind durch Aushang darauf hinzuweisen, dass ein Betreten des Ladengeschäftes mit Erkältungssymptomen nicht gestattet ist.
Kassen mit Mitarbeiterbedienung sind durch Vorrichtungen, z.B. aus Plexiglas, abzuschirmen.
Durch Markierungen auf dem Boden ist die Einhaltung der Mindestabstände im Kassenbereich zu gewährleisten.
Soweit technisch möglich ist bargeldlose Zahlung anzubieten und zu empfehlen.
Flächen und Gegenstände, die häufig von Kunden berührt werden, darunter Griffe von Einkaufskörben und -wagen, sind regelmäßig – mindestens 2x arbeitstäglich, wenn möglich aber nach jeder Benutzung durch einen Kunden zu reinigen und zu desinfizieren.
Dazu entwickeln die Ladengeschäfte Hygienepläne unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten, die auf Anfrage Kunden und Behörden zur Einsichtnahme vorzulegen sind.
Maximale Kundenanzahl im Geschäft: 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche
In Abhängigkeit der Größe des Ladengeschäftes und der räumlichen Gegebenheiten sind Obergrenzen für die Anzahl der zeitgleich im Ladengeschäft tolerierbaren Kundenanzahl festzulegen
.
Bei Erreichen dieser Kundenzahl ist durch Zutrittsregelungen sicherzustellen, dass die zulässige Zahl nicht überschritten wird („one in - one out“).
Personen mit erhöhter Körpertemperatur oder Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronavirus-Nachweis ist die Tätigkeit in den genannten Einrichtungen untersagt.
Nach einem positiven Coronavirus-Nachweis sind vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine mindestens 14-tägige Quarantäne und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden nachzuweisen.
Personal ist in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren.
zusätzliche Anforderungen bestehen für den Lebensmitteleinzelhandel und den Verkauf kosmetischer Gegenstände.
Videobotschaft des Bautzener Landrates Michael Harig vom 20. April 2020
"Diese Pandemie ist real", sagt Landrat Michael Harig in seiner Videobotschaft zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in Sachsen und warnt vor einer Verharmlosung aufgrund der derzeit guten Lage im Landkreis Bautzen. Er begründet die Maskenpflicht für das Landratsamt Bautzen und ruft dazu auf, sich weiterhin diszipliniert und besonnen zu verhalten. "Ich hoffe sehr, dass in 14 Tagen weitere Lockerungen möglich sind."