Letztes Update:
20200420140419

Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 20.04.2020, 15 Uhr

13:55
20.04.2020
Bislang 326 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen hat sich im Vergleich zum Vortrag nicht erhöht, da am Sonntag keine Tests durchgeführt wurden. Bislang sind damit weiterhin 326 bestätigte Corona-Infektionen festzustellen.
Drei weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 190 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt leicht auf 421. Insgesamt konnten bislang 1533 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden zehn positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. Bislang sind sieben Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Aktuell sind 129 Personen im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- KfZ-Zulassung öffnet – Termine aber nur mit E-Mail-Voranmeldung
Ab Montag, 20. April 2020, bearbeiten die KfZ-Zulassungen zunächst in Bautzen und Kamenz, aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hoyerswerda, wieder alle Anliegen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Um Wartezeiten für Kunden zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren, werden Termine ausschließlich per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de vergeben. Gewerbliche Meldevorgänge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Gleiches gilt auch für die Fahrerlaubnisbehörden. Die Verwaltung wird bei Bedarf mit Sonderöffnungszeiten auf erhöhte Nachfragen reagieren.

- Hinweise zum Dienstbetrieb des Landratsamtes ab 20. April 2020
Das Landratsamt Bautzen passt seinen Dienstbetrieb an die neuen Corona-Maßnahmen an. Für Mitarbeiter des Landratsamtes und jeden Besucher gilt ab sofort in allen Gebäuden des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz!
Zur Vermeidung von Infektionen wird der Publikumsverkehr an allen Standorten des Landratsamtes weiterhin eingeschränkt bleiben. Anliegen sind vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail zu klären. Unterlagen können an den bekannten Standorten persönlich abgegeben werden.
Parallel dazu bereitet das Landratsamt die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

- Neue Corona-Regeln des Freistaates stehen fest
Mit neuen Verordnungen hat der Freistaat Sachsen die mit Bundesregierung und Bundesländern vereinbarten neuen Corona-Maßnahmen konkretisiert. Sie gelten ab heute zunächst bis 3. Mai 2020.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den neuen Verordnungen gibt es hier: www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des- oeffentlichen-lebens-5074.html

Neue Corona-Schutz-Verordnung
www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf 

Daniela Hielscher