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Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 17.04.2020, 15 Uhr

13:22
17.04.2020
Bislang 317 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen 

Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 317 (+ 9 zum Vortag) gestiegen. 22 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 180 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 441. Insgesamt konnten bislang 1462 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden noch elf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt, neun davon aus dem Landkreis Bautzen. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Hinweise zum Dienstbetrieb des Landratsamtes ab 20. April 2020
Das Landratsamt Bautzen passt seinen Dienstbetrieb an die neuen Corona-Maßnahmen an. Ab Montag, 20. April 2020, bearbeiten die KfZ-Zulassungen zunächst in Bautzen und Kamenz, aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hoyerswerda, wieder alle Anliegen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Um Wartezeiten für Kunden zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren, werden Termine ausschließlich per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de vergeben. Gewerbliche Meldevorgänge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Gleiches gilt auch für die Fahrerlaubnisbehörden. Die Verwaltung wird bei Bedarf mit Sonderöffnungszeiten auf erhöhte Nachfragen reagieren.

Zur Vermeidung von Infektionen wird der Publikumsverkehr an allen Standorten des Landratsamtes weiterhin eingeschränkt bleiben. Anliegen sind vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail zu klären. Unterlagen können an den bekannten Standorten persönlich abgegeben werden. Für Mitarbeiter des Landratsamtes und jeden Besucher gilt ab sofort in allen Gebäuden des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz!

Parallel dazu bereitet das Landratsamt die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

- Nachbarschaftshilfe jetzt auch ohne Vorbereitungskurs und Vorkenntnisse möglich
Um den Pflegebedürftigen außerhalb von Pflegeheimen zu helfen, werden die Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer gelockert. Bis 30. September 2020 wird es daher gestattet, als Nachbarschaftshelfer tätig zu sein, ohne einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs absolviert zu haben.
www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Info-Nachbarschaftshelfer-Aend-Anwend-BetreuungsangeboteVO.pdf 

- Ab 20. April 2020 werden Corona-Maßnahmen leicht gelockert
Bundesregierung und Bundesländer haben entschieden, einige Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen werden zwar bis 3. Mai 2020 verlängert, jedoch werden die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen aufgehoben.
Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseure dürfen unter Bedingungen ab 4. Mai öffnen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

In Sachsen öffnen ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen, um die Schulabschlüsse sichern zu können.
Für die Prüflinge zum Haupt- oder Realschulabschluss sowie im berufsbildenden Bereich wird dazu die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.

Die genauen Regeln, die ab 20. April 2020 in Sachsen gelten, werden in einer neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Diese soll am Freitag verabschiedet werden. Die Eckpunkte der neuen Regeln finden Sie auf den Seiten von Bundesregierung und Freistaat Sachsen.
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fahrplan-corona-pandemie-1744202 
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235498 

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine weitere Normalisierung des Lebens nur möglich sein wird, wenn das Infektionsgeschehen weiter eingedämmt werden kann. Die Einhaltung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen und Kontaktreduzierungen ist weiterhin notwendig. Eine Bewertung der jetzt veranlassten Maßnahmen wird zum Monatsende erfolgen.

Daniela Hielscher