Letztes Update:
20221110230721

Tourismuszentrum öffnet wieder

13:03
16.04.2020
Das Tourismuszentrum Naturpark Zittauer Gebirge öffnet ab 20.04.2020 wieder für den Publikumsverkehr.
Vom 20. bis 30.04.2020 gelten folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10–16 Uhr, selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Zutritts und der Einhaltung des Mindestabstandes.

Daniela Hielscher

Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 16.04.2020, 14 Uhr

12:27
16.04.2020
Bislang 308 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 308 (+ 4 zum Vortag) gestiegen. Acht weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 158 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Damit übersteigt die Zahl der Genesen erstmals die Zahl der aktuell Infizierten. Das Gesundheitsamt sieht die Ursache dafür in dem besonnenen Verhalten der Menschen im Landkreis, die die strikten Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote weitgehend beachtet haben. "Wir bedanken uns dafür ausdrücklich", so Amtsärztin Dr. Jana Gärtner.

Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 462. Insgesamt konnten bislang 1436 Quarantänen aufgehoben werden. Aktuell werden 11 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem dieser Patienten ist ein schwerer Krankheitsverlauf festzustellen. Ein Patient mit schwerem Verlauf konnte heute entlassen werden.
Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Ab 20. April 2020 werden Corona-Maßnahmen leicht gelockert
Bundesregierung und Bundesländer haben gestern (15.04.2020) entschieden, einige Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen werden zwar bis 3. Mai 2020 verlängert, jedoch werden die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen aufgehoben.
Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseure dürfen unter Bedingungen ab 4. Mai öffnen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

In Sachsen öffnen ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen, um die Schulabschlüsse sichern zu können.
Für die Prüflinge zum Haupt- oder Realschulabschluss sowie im berufsbildenden Bereich wird dazu die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.

Die genauen Regeln, die ab 20. April 2020 in Sachsen gelten, werden in einer neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Diese soll am Freitag verabschiedet werden. Die Eckpunkte der neuen Regeln finden Sie auf den Seiten von Bundesregierung und Freistaat Sachsen.
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fahrplan-corona-pandemie-1744202 
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235498 

Daniela Hielscher