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Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 07.04.2020, 15:30 Uhr

14:03
07.04.2020
222 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 222 (+ 8 zum Vortag) gestiegen. Traurige Nachricht: Ein weiterer Patient - Bewohner eines Pflegeheimes in Hoyerswerda - ist heute verstorben. "Unser tiefes Beileid gilt den Angehörigen", so Landrat Michael Harig. Damit sind bislang drei Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
13 weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 61 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. In Quarantäne befinden sich derzeit noch 424. Insgesamt konnten bislang 1113 Quarantänen aufgehoben werden. Aktuell werden acht positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt.

- Corona-Hotline des Landratsamtes auch Ostern geschaltet
Die Corona-Hotline des Landratsamtes ist auch über die Osterfeiertage täglich von 9 bis 12 Uhr geschaltet. Telefon: 03591 5251 12121

- Freistaat unterstützt Vereine und Privatpersonen
Mit 55 Millionen Euro sollen unter anderem Sportvereine, Behindertenwerkstätten, nicht-kommunale Musikschulen, Jugendherbergen und Schullandheime unterstützt werden, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235438 

- Informationen zum Hexenbrennen
Den Landkreis erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen der Städte und Gemeinden zur Durchführung der Walpurgis- oder Hexenfeuer am 30. April. Hier gibt es wichtige Empfehlungen und Hinweise dazu. www.landkreis-bautzen.de/informationen-zum-hexenbrennen.php 

- Dürfen Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer noch tätig werden?
Das Sozialamt des Landkreises weist daraufhin, dass Tätigkeiten von Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern triftige Gründe für eine Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen sind. vor. Triftige Gründe können laut § 2 Abs. 2 Nr. 4 "Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit)" sowie die Nr. 12 "Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen" sein. Im Falle einer Kontrolle müssen die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Art und Weise glaubhaft gemacht werden. Den Projektträgern der Alltagsbegleitung sollen eine einfache Bescheinigung an die Alltagsbegleiter auszustellen. Nachbarschaftshelfer sollen ein Anerkennungsschreiben der Pflegekasse bei sich zu führen. Dieses Schreiben in Kombination mit dem Personalausweis wird vom Freistaat für eine Glaubhaftmachung als ausreichend angesehen.

- Beratungsangebote zum Schutz von Kindern
Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert über telefonische und Online-Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und andere Kindeswohlgefährdung. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf 

- Schule: Notbetreuung auch in den Osterferien
Für Eltern mit systemrelevanten Berufen wird die Notbetreuung auch in den Osterferien angeboten. Die Schülerinnen und Schüler (Grundschulen/Förderschulen) müssen dort jedoch keine Aufgaben lösen. Derzeit werden rund 1.000 Kinder von sonst 14.000 Kindern in Kindertagessstätten sowie rund 400 der sonst 12.500 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bautzen betreut.

Daniela Hielscher