Klagen gegen Gottesdienst-Verbote | DER SONNTAG (Sachsen)
Wenige Tage vor Ostern befassen sich immer mehr Gerichte in Deutschland mit den in der Corona-Krise verhängten Gottesdienstverboten. Wie am Montag bekanntwurde, bestätigte das Verwaltungsgericht Leipzig die entsprechende Regelung für Sachsen. Verfahren sind auch in Bayern, Berlin und Hessen anhängig.Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied, die Regelung zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des Coronavirus sei nicht zu beanstanden. Gegen den Beschluss kann demnach Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Dresden eingelegt werden. (AZ: 3 L 182/20)
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