214 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 214 (+ 7 zum Vortag) gestiegen. In Quarantäne befinden sich derzeit noch 465. Insgesamt konnten bislang 1061 Quarantänen aufgehoben werden. Fünf weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 48 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden acht positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Helfen Sie den Helfern - erste Masken werden ausgeliefert
Die ersten Textil-Masken der Nähaktion "Helfen Sie den Helfern" sind heute durch das Landratsamt Bautzen an Pflegeheime im Landkreis Bautzen versendet worden. Die Ehrenamtsbeauftragte Dunja Reichelt konnte die Masken heute im Deutsch-Sorbischen Volkstheater von Intendant Lutz Hillmann in Empfang nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Theaterfundus hatten die Masken gewaschen und gebügelt. Versehen mit einer Gebrauchsanweisung gingen rund 100 Masken heute in die Post. Alle weiteren Masken werden über das Verteilzentrum des Krisenstabes an Pflegeheime und Pflegedienst ausgeliefert.
- Schule: Notbetreuung auch in den Osterferien
Für Eltern mit systemrelevanten Berufen wird die Notbetreuung auch in den Osterferien angeboten. Die Schülerinnen und Schüler (Grundschulen/Förderschulen) müssen dort jedoch keine Aufgaben lösen. Derzeit werden rund 1.000 Kinder von sonst 14.000 Kindern in Kindertagessstätten sowie rund 400 der sonst 12.500 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bautzen betreut.
- Informationen für Menschen in Pflegeberufen, Alltagsbegleiter und pflegende Angehörige
www.zusammengegencorona.de/informieren/gesundheit-und-pflege/
www.coronavirus.sachsen.de/gesundheit-und-soziales-4138.html#a-4957
- Derzeit keine Kampfmittelbeseitigung durch den Freistaat
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Freistaates Sachsen informiert, dass derzeit keine Beseitigung von Kampfmitteln vorgenommen wird. Erdeingreifende Baumaßnahmen, bei denen Kampfmittel freigelegt werden könnten, sind einzustellen bzw. gar nicht zu beginnen. Weiterhin durchgeführt werden jedoch Sondierungen ohne Eingriffe in das Erdreich.
- Verhalten an Eisdielen
Das Landratsamt erreichen Nachfragen, wie die Corona-Schutz-Verordnung mit Blick auf Eisdielen interpretiert werden soll. Hierzu hat der Freistaat erklärt, dass der Straßenverkauf möglich ist und dies auch für den sofortigen Verzehr (Waffel/Becher) gilt. Es sollen bevorzugt Abholungen vorgenommen werden. Die Hygienevorschriften des Sozialministeriums sind einzuhalten. Der Verzehr direkt vor der Eisdiele ist nicht möglich. Eiskaufende haben sich sofort nach Kauf des Eises zu entfernen. Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden. Jegliche Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) sind zu entfernen. Gleiches gilt für Imbisse.