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20200403150653

Corona-Bericht Landkreis Bautzen, Status: 03.04.2020, 14:30 Uhr

13:37
03.04.2020
202 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 202 (+ 9 zum Vortag) gestiegen. In Quarantäne befinden sich derzeit 561 Personen. Insgesamt konnten bislang 919 Quarantänen aufgehoben werden. Sieben weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 31 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Aktuell werden sieben der im Landkreis Bautzen positiv getesteten Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Hinzu kommt ein weiterer Corona-Patient, der nicht aus dem Landkreis stammt, jedoch in einer hiesigen Klinik behandelt wird. Insgesamt werden in den Kliniken im Landkreis Bautzen also acht Corona-Patienten behandelt. Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Hinweise für Alltagsbegleiter und pflegende Angehörige
Der Freistaat Sachsen lockert die Regelungen für Alltagsbegleiter für Senioren. Bislang durften nur gemeinsame Aktivitäten mit den Senioren abgerechnet werden. Diese Regel wird nun bis 31. Mai 2020 vorerst ausgesetzt. Nun können auch Tätigkeiten für einen Senior abgerechnet werden, etwa im Zusammenhang mit Einkäufen, die ein Alltagsbegleiter ohne den Senior erledigt. In Ausnahmefällen werden auch längere Telefonate anerkannt. Außerdem können Alltagsbegleiter, die derzeit nicht ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, die nicht in Anspruch genommenen Stunden später nachholen. Für diese Fälle wird die Stundenhöchstgrenze von 32 Stunden im Monat aufgehoben.

Da die aktuelle Situation insbesondere auch pflegende Angehörige belastet und vor neue Herausforderungen stellt, empfiehlt das Kreissozialamt die neue App "in Kontakt", die von der Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V. entwickelt wurde.
www.wir-pflegen.net/addons/online-selbsthilfe/in-kontakt-app-fuer-pflegende-angehoerige 

Ausländeramt unterstützt Firmen mit polnischen und tschechischen Berufspendlern

Durch die Landesdirektion in Sachsen wurde ein Programm zur Soforthilfe für Einpendler im Bereich des Gesundheitssektors im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie erlassen. Diese Soforthilfe sieht unter anderem vor, dass Pendler aus Tschechien und Polen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und derzeit erschwert oder gar nicht pendeln dürfen, mit einer Kindernotbetreuung versorgt werden könnten. Das trifft auf Pendler zu, die mit Familie in Deutschland eingereist sind.
Das FachinformationsZentrum Zuwanderung (FiZZ) unterstützt Arbeitgeber bei der Organisation von geeigneter Betreuung von mitanreisenden Kindern. Eine Inanspruchnahme der Notbetreuung durch die mitreisenden Kinder ist nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020 grundsätzlich möglich.
Firmen können sich per E-Mail an fizz@lra-bautzen.de oder telefonisch an 03591 5251 34 444 an das Ausländeramt wenden.

Daniela Hielscher