Welche Geschäfte|Unternehmen|Einrichtungen dürfen öffnen, welche nicht❓ Zwei aktuell häufig gestellte Fragen, die auch unser städtisches Ordnungsamt erreichen. Die Stadt Löbau geht allen Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Auflagen des Freistaates Sachsen nach. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass Hinweisgeber keine Auskünfte über Kontrollergebnisse erhalten können.
Außerdem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, Händler, Gewerbetreibende und Gastronomen, sich trotz der vor allem wirtschaftlich schweren Zeit an die Auflagen und Verordnungen des Freistaates zu halten - zum eigenen Schutz und dem aller Bürgerinnen und Bürger vor einer möglichen Virusinfektion. Vielen Dank‼️🙏
Einen Überblick über alle Einrichtungen, die für den Besucherverkehr geöffnet haben dürfen sowie Antworten auf weitere wichtige Fragen erhaltet ihr hier ➡️ https://bit.ly/2QYWDe7 ⬅️
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