189 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 189 (+9 zum Vortag) gestiegen.
Traurige Nachricht: Ein weiterer Patient ist am 31.03.2020 in Verbindung mit der Corona-Pandemie verstorben. "Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen des Verstorbenen", erklärte Landrat Michael Harig. "Der Todesfall zeigt, wie richtig die aktuellen Regelungen sind, so schwer die Folgen insbesondere für die hiesigen Unternehmen auch sind." Mit dem aktuellen Fall sind bereits zwei Verstorbene aufgrund der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen zu verzeichnen.
In Quarantäne befinden sich derzeit 687 Personen. Insgesamt konnten bislang 808 Quarantänen aufgehoben werden. Fünf weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 22 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Aktuell werden vier Personen in einer Klinik behandelt.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
Der Freistaat Sachsen verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis 19. April 2020. Ziel der neuen Verordnung ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund - Bußgeld: 150 Euro
Verstoß gegen Besuchsverbot - Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
- Testen, testen, testen - weitere Corona-Ambulanz in Kamenz aufgebaut
Der Landkreis Bautzen hat den Aufbau einer weiteren Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen übernommen. In Kamenz wurde eine Teststrecke mit 7 Testplätzen eingerichtet, die auf 14 Plätze erweitert werden kann. Wertvolle Unterstützung beim Aufbau leisteten 24 Einsatzkräfte des THW Bautzen und Kamenz. Die Ambulanz geht noch diese Woche in Betrieb. Die Tests werden durch niedergelassene Ärzte vorgenommen. Getestet werden ausschließlich Personen, die von ihrem Hausarzt in die Ambulanz überwiesen werden. Personen ohne Überweisung und Termin werden nicht getestet.
Vielmehr stellt das unangekündigte Aufsuchen der Ambulanz einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen des Freistaates dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro bestraft werden. Eine weitere Corona-Anlaufpraxis ist in Radeberg geplant. Bereits aktiv sind die Praxen in Hoyerswerda und Bautzen. Soweit sich der Corona-Verdacht nicht bestätigt, erhalten die Personen das Testergebnis direkt von ihrem Hausarzt, der die Überweisung ausgestellt hat. Nur bei bestätigten Corona-Fällen meldet sich das Gesundheitsamt des Landratsamtes.
- Landesdirektion stellt Anträge für Eltern-Entschädigung online
Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, können Entschädigungen bei der Landesdirektion beantragen. Diese steht etwa zu, wenn die Betreuung auch nach Abbau von Urlaub und Zeitguthaben gesichert werden muss, keine Notbetreuung erlaubt ist und kein Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt wurde. Für Angestellte wird der Antrag durch den Arbeitgeber gestellt. Selbstständige stellen diesen selbst.
www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
- Informationen der KfZ-Zulassungsstelle zu unaufschiebbaren Zulassungen
Privatpersonen können ab sofort ihre dringenden und unaufschiebbaren Vorgänge über Zulassungsdienste bzw. Autohäuser von der Kfz-Zulassung bearbeiten lassen. Dazu wenden sich diese bitte unter Vorlage eines Dringlichkeitsnachweises an einen Zulassungsdienst bzw. an ein Autohaus ihrer Wahl. Der Zulassungsdienst bzw. das Autohaus wird sich zur Terminvereinbarung per Mail an kfz-zulassung@lra- bautzen.de wenden und von der Kfz-Zulassung einen Termin zur Bearbeitung erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit nur dringliche und zwingend notwendige Vorgänge bearbeitet werden. So erfolgen bspw. keine Zulassungen ohne Dringlichkeitsnachweis für Privatpersonen und keine Zulassungen auf Autohäuser und keine Tageszulassungen.
- Information des Jugendamtes zum Umgangsrecht
Das Jugendamt weist aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass die Wahrnehmung des Sorgerechts im privaten Bereich auch unter den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen allgemein gestattet ist. Damit sind auch die Wege zu den jeweiligen Elternteilen ein triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Ein Aussetzen des Umgangsrechts (Umgangsausschluss) kann jedoch in Betracht kommen, wenn die Wege zu den jeweiligen Elternteilen zu lang sind und ggf. noch weitere Personen in den Umgangsvollzug involviert sind. Hier wird der Einzelfall betrachtet. Das Jugendamt ruft alle betroffenen Eltern dazu auf, besonnen und mit Vernunft das Umgangsrecht wahrzunehmen. Infektionsrisiken sind insbesondere für Hochrisikopersonen zu vermeiden. Dazu ist jeder Umgangsberechtigte aufgerufen genau zu prüfen, ob der Umgang nicht auf den Zeitraum nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen verschoben werden kann, ob ersatzweise auf Telefon, E-Mail oder Videotelefonie zurückgegriffen werden kann und ob Kinder unter Meidung öffentlicher Verkehrsmittel transportiert werden können. Wird für Familien eine Quarantäne ausgesprochen, ist der Umgang ausgeschlossen. Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes unter Telefon 03591 5251-51001 zur Verfügung.