Aufgrund zunehmender Anfragen zum Thema 🔥 "Traditionsfeuer", insbesondere zu "Osterfeuern" weist das Rechts- & Kommunalamt des
Landkreis Görlitz auf folgende Maßnahmen hin‼️
❌ Gemäß Allgemeinverfügung des
Sozialministerium Sachsen vom 20. März 2020 (Verbot von Veranstaltungen bis 20. April 2020) kommt die Durchführung eines "Osterfeuers" oder einer ähnlichen Veranstaltung im Gültigkeitszeitraum der Verfügung nicht in Betracht.
❌ Von der
Stadt Löbau bereits positiv beantwortete Anträge zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen verlieren ihre Gültigkeit. Antragsteller werden entsprechend benachrichtigt.
❌ Alle noch eingehenden Anträge auf Durchführung eines Traditionsfeuers werden negativ beantwortet.
✔️ Das Abbrennen von Holz in einer Feuerschale oder das Grillen im eigenen Garten ist hingegen zulässig. Allerdings nur, wenn sich die Teilnahme auf Familienangehörige aus dem eigenen Hausstand beschränkt.
❌ Das Grillen, eine Grillparty oder andere Treffen mit weiteren Personen im eigenen Garten (z.B. mit Nachbarn oder Freunden) sind untersagt.
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