Das
Sozialministerium Sachsen (SMS) hat die Gültigkeit seiner aufgesetzten Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 "Ausgangsbeschränkung" bis 🗓 Ende Montag, den 20. April 2020 verlängert und in eine gültige Rechtsverordnung umgewandelt. Damit bleibt das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund weiter untersagt‼️
➡️ Triftige Gründe sind u.a. ⬅️
▪️die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
▪️Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
▪️Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 sowie zu Tagespflegeinrichtungen entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 20. März 2020,
▪️Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),
▪️Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
▪️Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken ...)
▪️Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens, allerdings alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen und
▪️unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Hier gehts zur kompletten Allgemeinverfügung
➡️
https://bit.ly/2JwROV4 ⬅️
Weitere Infos zur Sachlage rund um das Thema Coronavirus findet ihr hier ➡️ www.coronavirus.sachsen.de ⬅️ und auf der Website des Landkreis Görlitz ➡️ www.kreis-goerlitz.de ⬅️