Mobile Verkaufsstände können ab morgen wieder öffnen.
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) teilte gestern mit, dass mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie dem Tierbedarf dienen, ab Mittwoch, 1. April 2020, in Sachsen wieder öffnen dürfen.
Aus Sicht der Kreisverwaltung kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, dass beispielsweise #Wochenmärkte wieder uneingeschränkt abgehalten werden können. Da die allgemeinen Hygieneregelung und Kontaktverbote nicht verändert sind, ist bei der Platzierung der Verkaufsstände darauf zu achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, dass also
• der Aufenthalt der Kunden auf Kauf und Abholung der Produkte beschränkt ist (keine Gruppenbildung oder Verzehr vor Ort),
• der Zutritt gesteuert wird,
• Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Wartenden eingehalten wird,
• Hygienebestimmungen eingehalten werden (insbesondere keine Selbstbedienung),
• keine Verkaufsstände mit unzulässigen Waren (Textilien, Bastelgegenstände) zugelassen werden,
• das Verkaufspersonal keine Erkältungssymptome und/oder Fieber hat.
Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.
Weitere Infos dazu unter http://corona.landkreis.gr/