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20200325133908

Die Stadtverwaltung Bautzen informiert

12:50
25.03.2020
Vorerst kein Wochenmarkt
Am Dienstag konnten die Bautzenerinnen und Bautzener ihre Lebensmittel noch auf dem Wochenmarkt erwerben. Ab sofort ist dies nicht mehr möglich. Damit erfüllt die Stadtverwaltung eine Vorgabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, wonach auch Wochenmärkte von den gültigen Ausgangsbeschränkungen betroffen sind. Diese gelten vorerst bis zum 5. April 2020.

In der Begründung heißt es: „Auf Wochenmärkten ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Passanten nicht möglich. Zudem werden Wochenmärkte intensiv auch von älteren Menschen frequentiert.“

Einwohner können Nachweise unkompliziert einreichen
Um das Erledigen alltäglicher Aufgaben während der Coronakrise zu erleichtern, kommt die Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern weiter entgegen. Vorübergehend können bei den Ämtern alle Dokumente wie Nachweise oder Anträge auch per E-Mail eingereicht werden (vorzugsweise im PDF oder JPEG-Format). Gegebenenfalls müssen benötigte Originale, Kopien oder Ausdrucke nachgereicht werden. Auf diese Weise sollen Arbeitsvorgänge erleichtert werden. Im Einzelfall kann eine Rücksprache mit dem Fachamt erforderlich sein – z. B. beim Einreichen umfangreicher Unterlagen im Bauverwaltungsamt.

Beim elektronischen Verkehr ist zu beachten: Word- und Excel-Dateien werden bei den Adressaten in der Stadtverwaltung Bautzen nicht zugestellt. Sollte der Austausch von Office-Dokumenten im Sinne der gemeinsamen Bearbeitung notwendig sein, können alternative Übertragungswege genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall mit dem jeweiligen Ansprechpartner das weitere Vorgehen klären.

Daniela Hielscher