Kita- & Elternbeiträge werden nicht in Rechnung gestellt
Die Stadt Löbau stellt Eltern die Kita- und Elternbeiträge einschließlich der Gruppen- und Getränkegelder für den Monat April nicht in Rechnung. Es erfolgt somit kein Lastschrifteinzug. Alle Eltern werden darum gebeten, einen vorhandenen Dauerauftrag für den Monat April auszusetzen.
Vorläufig werden die fehlenden Einnahmen durch die Stadt Löbau ausgeglichen. Der Freistaat Sachsen hat sich allerdings bereiterklärt, für fehlenden Beiträge aufzukommen.
Die Regelung bezüglich des Erlasses der Elternbeiträge für den Monat April 2020 besitzt für alle Löbauer Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) Gültigkeit.