Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 24. März 2020, 9 Uhr) 30 bestätigte Coronavirus-Fälle. Davon gelten bereits fünf Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen hat sich auf 148 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
In einer Pflegeeinrichtung in Krauschwitz gibt es bestätigte Covid-19-Fälle. Aus diesem Grund wurde seitens des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz für die gesamte Einrichtung (Bewohner/innen und Pflegepersonal) eine Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz angeordnet, die Einrichtung damit geschlossen. Um die pflegerische und betreuerische Versorgung der Bewohner/innen dennoch zu gewährleisten, gibt es im Rahmen der angeordneten Quarantäne für das Pflegepersonal eine Sonderregelung nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes. Diese sieht vor, dass sich das Pflegepersonal sowohl im häuslichen Umfeld als auch in der Arbeitsstätte (Pflegeeinrichtung) aufhalten darf und somit der Dienstbetrieb weiterhin gewährleistet werden kann, unter Einhaltung des persönlichen Schutzes.
Im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen und deren Umsetzung durch verstärkte Kontrollen ist der Landkreis Görlitz in enger Abstimmung mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie der Landespolizei. Aus gegebenen Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wochenmärkte zunächst bis 5. April 2020 nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus ist jeglicher Vereinssport in den Turnhallen zu unterlassen.
Allgemeine Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen stellt der Landkreis Görlitz auf seiner Internetseite unter coronavirus.landkreis.gr/ zur Verfügung.
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung des Sozialministerium Sachsen vom 22. März 2020 ➡️ Ausgangsbeschränkung vom 🗓 23. März 2020 bis 🗓 5. April 2020 ⬅️ ist festgelegt worden, dass der 🍎 Wochenmarkt der Stadt Löbau bis Ablauf der Gültigkeit der Allgemeinverfügung (5. April 2020) leider ausfallen muss‼️
Ziel der Maßnahme ist insbesondere der Schutz von sogenannten Risikogruppen vor Infektionen. Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften nicht wie z.B. in Supermärkten umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht geöffnet werden. 😔
Die Allgemeinverfügung "Ausgangsbeschränkungen" legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben. In der Klammeraufzählung sind Wochenmärkte nicht enthalten.
Wir bitten um Verständnis. 🙏