Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen.
Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat.