Durch eine Änderung in den Corona-Verordnungen des Bundes wird die Gültigkeit des Genesenennachweises nicht mehr durch die Bundesregierung festgelegt. Vielmehr richtet sich die Gültigkeit nach den Empfehlungen des RKI. Das RKI hat kurzfristig die Gültigkeitsdauer auf drei Monate befristet.
Dazu erreichen das Gesundheitsamt sehr viele Nachfragen. Derzeit kann zum aktuellen Stand wie folgt informiert werden:
- Bestehende Genesenennachweise des Gesundheitsamtes werden nicht abgeändert.
- Neue Genesenennachweise werden ab 24.1.2022 mit einem verkürzten Zeitraum ausgestellt.
- Die Gültigkeit der Genesung für Auslandsreisen richtet sich nach den Regelungen des Ziellandes.
Für die QR-Codes wird daher nach wie vor eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten etwa durch die Apotheken ausgestellt. Die Feststellung, dass der Gültigkeitszeitraum überschritten ist, erfolgt durch die jeweils prüfende Stelle bzw. durch Anpassung der CovPassCheck-App auf nationaler Ebene. Derzeit wird auf Bundesebene über mögliche Übergangsfristen für bereits bestehende Genesenennachweise beraten. Das Landratsamt wird über auf seiner Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.
Gültigkeit von Impfzertifikaten des Impfstoffs von Johnson & Johnson
Geimpfte, die eine Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma "Johnson & Johnson" erhalten haben, gelten nicht mehr als geimpft. Aufgrund der geringen Wirksamkeit des Impfstoffs ist eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff notwendig, um als grundimmunisiert zu gelten. Als geboostert gelten Janssen-Geimpfte mit zwei mRNA-Impfungen.
Quelle: Landratsamt Bautzen