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Liveblog am Donnerstag, 20. Januar 2022

Neue Regelungen für Quarantäne ab 24. Januar

15:28
20.01.2022
Ab 24. Januar 2022 passt der Landkreis Bautzen seine Corona-Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen, Kontaktpersonen und infizierten Personen an die Bund-Länder-Beschlüsse an. Für positiv getestete Personen endet die Absonderung dann grundsätzlich nach 10 Tagen, wenn am Ende der Frist in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Die Absonderung kann vorzeitig beendet werden, wenn ein frühestens am 7. Tag vorgenommener Antigenschnelltest oder PCR-Test negativ ausfällt und 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Für bestimmte Berufsgruppen etwa in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe muss die Freitestung per PCR-Test erfolgen. 

Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten, darunter zählen insbesondere Hausstandsangehörige, müssen sich weiterhin 10 Tage absondern. Eine Freitestung ist ab dem siebten Tag der Absonderung möglich, bei Schülern bereits am fünften Tag, Kita-Kinder mit PCR-Test am fünften Tag, mit Schnelltest am siebenten Tag. Keiner Quarantäne unterliegen immunisierte Personen. Sofern es sich um ungeboosterte und ungeimpft genesene Personen handelt, gilt die Befreiung befristet für 90 Tage nach der letzten Impfung bzw. einem positiven PCR-Test. Für Geboosterte und Geimpft-Genesene gilt die Befreiung unbegrenzt.

Quelle: Landratsamt Bautzen

Uwe Tschirner