➡ für Selbständige und Unternehmen bis 1 Mio. Jahresumsatz
➡ Darlehen ab 5.000 bis 50.000 EUR, in Ausnahmefällen bis 100.000 EUR
➡ zinsfrei
➡ mindestens 20% Umsatzrückgang als Anteil vom letzten Jahresumsatz in direkter Folge der Ausbreitung des Coronavirus
➡ muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden
➡ ob es danach zurückgezahlt werden muss, wird von der wirtschaftlichen Situation der/des Selbständigen bzw. des Unternehmens abhängig gemacht
WER ANTRAGSBERECHTIGT IST
Antragsberechtigt sind alle Selbständigen und Unternehmen, die ihren Sitz in Sachsen haben und einen Jahresumsatz von max. 1 Mio. EUR haben. Der/die AntragstellerIn muss zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund gewesen sein. AntragstellerInnen müssen aufgrund der direkten Auswirkungen der Corona-Krise (z.B. durch Absage von Aufträgen und Veranstaltungen) einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent haben bzw. erwarten.
UMFANG UND DAUER
Das Darlehen wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.
WO IHR DAS DARLEHEN BEANTRAGEN KÖNNT
Den Antrag könnt Ihr ab sofort direkt über die Sächsische Aufbaubank beantragen. Das sonst übliche “Hausbankprinzip” und die damit verbundenen umfangreiche Bonitätsprüfung für die Bewilligung entfällt.
RÜCKZAHLUNG
Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
KANN ICH DAS DARLEHEN AUCH BEANTRAGEN, WENN ICH AUCH ANDERE HILFEN IN ANSPRUCH NEHME?
Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen / Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für den darüber hinaus gehenden Liquiditätsbedarf kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.
BEI FRAGEN
Die SAB erreicht Ihr unter der Hotline 0351 / 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de. Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens kann es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen.
AUSBLICK: HILFSPAKET DER BUNDESREGIERUNG
Auch die Bundesregierung plant ein umfangreiches Hilfsprogramm für Selbständige und Kleinstunternehmen. Wir rechnen damit, dass Bundestag und Bundesrat das Paket noch im Laufe der Woche beschließen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesfinanzministerium haben heute ein Eckpunktepapier für die "Corona-Soforthilfe"veröffentlicht.
KREATIVES SACHSEN INFORMIERT
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung, etwas zur Stundung von Steuervorauszahlungen, zum Kurzarbeitergeld, zu KfW-Krediten und Bürgschaften sowie Sonderregelungen im Insolvenzrecht findet Ihr nach wie vor täglich aktualisiert auf unserer Seite Corona: Das müssen Kultur- und Kreativschaffende jetzt wissen
www.kreatives-sachsen.de/2020/03/12/corona-das-muessen-kultur-und-kreativwirtschaftsunternehmen-jetzt-wissen/.
Außerdem könnt Ihr uns natürlich unter unserer Corona Krisenhotline erreichen:
www.kreatives-sachsen.de/2020/03/16/corona-hotline-krisenberatung-zu-auswirkungen-des-coronavirus-fuer-kultur-und-kreativschaffende-in-sachsen/.
Zum Schluss möchten wir noch auf die Übersicht über Soforthilfen
padlet.com/kreativedeutschland/zu41puas9yk3 des Bundesverbands KREATIVE DEUTSCHLAND
kreative-deutschland.de/ hinweisen.
Daniela Hielscher