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Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für Gottesdienste

08:43
23.12.2021
Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr für Personen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis gelten vom 24. bis 26. Dezember entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten.

Die Übernachtung von Weihnachtsbesuchern in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen ist mit 3G-Nachweis als Beherbergung aus sozialem Anlass erlaubt. Für Feiern im privaten Rahmen gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen fort.

Ansonsten dürfen sich aufgrund der sächsischen Corona-Regelungen Familien mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen über die Weihnachtsfeiertage mit bis zu 20 Personen treffen. Eine Beschränkung auf 10 Personen ist ab 28. Dezember vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Für Treffen mit Ungeimpften darf sich weiterhin ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 16 Jahren werden generell nicht berücksichtigt.

Daniela Hielscher