Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus
Durch das Bundesministerium für Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder wurden grundlegende Regeln zum Umgang mit den Gewerbesteuerpflichtigen mit Wirkung vom 19.03.2020 erlassen:
Dieser ermöglicht, dass durch das zuständige Finanzamt Löbau/Zittau nach erfolgter Antragstellung die Anpassung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlung nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG vorgenommen wird.
Die Herabsetzung des Messbetrages ist ausschließlich beim Finanzamt zu beantragen. Stundungsanträge sind an die Kommune zu stellen.
Dafür definiert die Stadt Zittau folgende Regeln:
• Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit eingeräumt, die Gewerbesteuer zinslos stunden zu lassen. Dafür genügt ein formloser Antrag (an Stadtverwaltung Zittau, Amt für Finanzen, Markt 1, 02763 Zittau) mit einer einfachen Begründung, in der vom Unternehmen plausibel ein Zusammenhang zwischen mangelnder Liquidität und den aktuellen Präventionsmaßnahmen dargelegt wird. Weitere Nachweise sind nicht zu erbringen.
• Die zinslose Stundung wird nach kurzem Prüfungsverfahren für Forderungen bis 25.000€ vorerst höchstens bis 31.07.2020 gewährt. Anträge auf zinslose Stundung bei Forderungen über 25.000€ werden entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Zittau im Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. im Stadtrat beschlossen und durch das Amt für Finanzwesen beschieden.
• Alle ab Stichtag 15. März 2020 rückständigen Gewerbesteuerzahlungen
werden vorerst nicht gemahnt oder beigetrieben, wenn dazu eine
plausible schriftliche Begründung (Fax oder eMail an finanzen@zittau.de) vorliegt
(Liquiditätsengpass, Auftragseinbruch, Situationsbezogene Stornierung von Aufträgen,
einstweilige Schließung des Geschäftsbetriebes).
• Ratenzahlungen werden vorerst bis 15.12.2020 gewährt, wenn vorher keine zinslose
Stundung in Anspruch genommen wurde.
Das Robert Koch-Institut hat die Zahl der in Deutschland mit dem Coronavirus infizierten Menschen am Montag, 23. März 2020, mit 22.672 angegeben. Das sind 4.062 Infizierte mehr als am Vortag.
Die in den USA ansässige Johns-Hopkins-Universität meldete 24.873 Infizierte. Das RKI, das nur die elektronisch übermittelten Zahlen aus den Bundesländern berücksichtigt und seine Aufstellung einmal täglich aktualisiert, registrierte bislang 86 Todesfälle, die JHU 94 Tote.
Das Institut wies jedoch darauf hin, dass am Wochenende nicht aus allen Ämtern Daten übermittelt worden seien. Die Daten sollen ab Dienstag, 24. März 2020, auch in der Statistik verfügbar sein. Dennoch lasse sich ein leichter Trend zu einer Abflachung der Infektionskurve in Deutschland beobachten, sagte RKI-Chef Lothar Wieler. Eine genauere Einschätzung könne aber erst am Mittwoch, 25. März 2020, abgegeben werden.
Wieler begrüßt die seit Montag geltenden Regelungen der Bundesregierung. Nur durch Kontaktreduzierung sowie die gezielte Isolation von Infizierten und Kontaktpersonen könne das Virus eingedämmt werden.
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