Covid-19 - Kontaktverbote wegen des Coronavirus: Was ist wo noch erlaubt?
Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich auf neue Regeln geeinigt, um Sozialkontakte in der Corona-Krise weitgehend zu vermeiden.
In den meisten Bundesländern dürfen jetzt nur noch maximal zwei Menschen gemeinsam in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Kernpunkt der Vereinbarung ist die neue Abstandsregelung, wonach Menschen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand "von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern" einzuhalten haben, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Ausnahmen gibt es für Familien, das Berufsleben, den öffentlichen Nahverkehr und Beerdigungen.Laschet: "Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher"Die Bundeskanzlerin betonte, die neuen Vorschriften seien keine Empfehlungen des Staates, sondern Regeln. Nordrhein-Westfalens Minsterpräsident Laschet sagte, dass man in NRW auf die Einhaltung streng achten werde. Der CDU-Politiker sagte, es gelte eine "Null-Toleranz-Politik" gegenüber Regelbrechern und es sei möglich, Strafen von bis zu 25.000 Euro zu verhängen. Einzelne Länder kündigten an, die neuen Maßnahmen noch am Sonntag umzusetzen, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Änderungen sollen offenbar nicht als Gesetz, sondern als Rechtsverordnung erlassen werden, so dass die Landesregierungen diese Regeln unmittelbar umsetzen können.Gelten damit jetzt Ausgangssperren?Nein. Die neuen Regeln sollen Sozialkontakte weitgehend eindämmen, es handelt sich aber nicht um Ausgangssperren, wie sie zuvor auch diskutiert wurden. Kanzlerin Merkel sagte, es solle beispielsweise Alleinstehenden noch möglich sein, eine Person zu treffen. Dennoch sollen Kontakte außerhalb der Familie weitgehend eingeschränkt werden.Was gilt für die eigene Wohnung?Generell sollen alle Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Innerhalb der eigenen Wohnung wären Treffen mit mehr Menschen möglich; ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern nicht.
Aber auch dort darf es beispielsweise keine Gruppen feiernder Menschen geben. So genannte "Corona-Partys", wie es sie vereinzelt gegeben hat, sind also Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und mit Geldbußen bestraft werden.Was ist draußen noch erlaubt?Joggingrunden, das Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge mit dem Hund sind noch möglich. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber eben individuell. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, ebenso Einkäufe, Arztbesuche, die Fahrt zu nötigen Terminen und Prüfungen sowie die Hilfe für andere Menschen.Was muss bundesweit geschlossen werden?Soweit noch nicht geschehen, müssen Restaurants und Cafés für Gäste jetzt schließen. Essen und Getränke darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.Müssen Unternehmen schließen?Nein, die Zwei-Personen-Regel gilt vor allem im öffentlichen Raum. In Betrieben sollen aber Hygienevorschriften eingehalten werden - mit Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher.Werden alle Bundesländer die Regel umsetzen?Nein. Bayern, das Saarland und Sachsen wollen die Zwei-Personen-Regel offenbar nicht übernehmen, sondern an ihren darüber hinausgehenden Regeln festhalten, die weitgehende Ausgangsbeschränkungen beinhalten. Aus Bayern hieß es, in dem Freistaat würden weiterhin die bereits am Freitag von der Staatsregierung beschlossenen Regelungen gelten. Demnach darf weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört. Auch in Berlin und Brandenburg gelten schärfere Regeln.Weiterführende Artikel zum CoronavirusWir haben einen Nachrichten-Blog aufgelegt. Der bietet angesichts der zahlreichen Informationen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen.
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