Jetzt müssen wir alle zusammenhalten! Ohne zusammen zu stehen ... der Freistaat hat weiterführende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des #coronavirus in Sachsen und im MeinZuhauseLKGR getroffen. Ab morgen, 23. März 2020, 0.00 Uhr braucht Ihr für das Verlassen Eurer vier Wände einen triftigen Grund. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern.
Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dazu gehören Einkaufen, der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, der Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Ebenfalls frei bewegen dürfen sich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit). Bitte Ausweisdokument, Dienstausweise bzw. Arbeitsbescheinigungen .... mitführen.
Und auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 MetSozialministerium Sachsenn einzuhalten.
Die ab morgen gültige Allgemeinverfügung des Sozialministerium Sachsen findet Ihr unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf
Sie gilt vorerst bis zum 5. April 2020, 24 Uhr
Bleibt gesund, zuversichtlich und immer gut informiert! https://coronavirus.landkreis.gr/