Corona-Schnelltests in den Testzentren im Landkreis Bautzen sind ab Montag, 11. Oktober 2021, nicht mehr kostenlos. Einige Personengruppen dürfen sich aber weiterhin ohne Kosten testen lassen, darunter Kontaktpersonen. Hintergrund ist die neue Testverordnung des Bundes, die ab diesem Tage in Kraft tritt. Über die Preise der Tests entscheiden die Anbieter allein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Das Landratsamt rechnet mit Preisen zwischen 15 und 20 Euro je Test.
Die folgenden Personengruppen können sich weiterhin kostenfrei testen lassen:
1. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, nicht geimpft werden können oder konnten. Als Nachweis wird ein ärztliches Zeugnis mit Name, Anschrift, Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der ausstellenden Person oder Stelle benötigt. Eine genaue Diagnose muss nicht enthalten sein.
2. Bis 31.12.2021: Personen bis 18 Jahren. Als Nachweis zählt hier unter anderem die Gesundheitskarte.
3. Bis 31.12.2021: alle Schwangeren, Stillenden bzw. Frauen, die vor Kurzem entbunden haben. Der Nachweis erfolgt per unter anderem per Mutterpass.
4. Bis 31.12.2021: Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist. Der Nachweis erfolgt mit Vorlage des Studentenausweises und der entsprechenden Impfbescheinigung.
5. Enge Kontaktpersonen von Infizierten mit durch das Gesundheitsamt oder per Allgemeinverfügung des Landkreises angeordneter Quarantäne (Freitestung bis 21 Tage nach Kontakt mit positiver Person). Der Nachweis kann durch ein Schreiben des Gesundheitsamtes oder Arztes oder anderer Glaubhaftmachung erbracht werden. Anders als bislang können alle vom Gesundheitsamt beauftragten Testzentren und Apotheken diese Kontaktpersonen testen. Bedingung ist, dass die Personen keine Corona-Symptome aufweisen. Personen mit Symptomen werden beim Hausarzt getestet.
6. Eine Freitestung für symptomfreie Kontaktpersonen ist per Schnelltest ab dem 7. Tag der 10-tägigen Quarantäne möglich, bei Schülern bereits ab dem 5. Tag. Wenn die Möglichkeit zum PCR-Test besteht, ist es immer ab dem 5. Tag möglich.
7. Personen, deren Corona-Warn-App eine rote Warnmeldung anzeigt (erhöhtes Infektionsrisiko). Dies gilt unabhängig von einer Quarantäne-Anordnung.
8. Personen, die als Kontaktpersonen durch Gesundheitsamt oder Arzt definiert wurden, auch wenn für diese keine Quarantäne angeordnet wurde.
9. Abschlusstestungen für Corona-Infizierte zum Ende der Quarantäne
10. Bestätigungstests wenn ein Schnelltest oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt.
Weiterhin kostenfrei bleiben die Corona-Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Diese werden dort durchgeführt. Hier darf jedoch kein Test-Zertifikat ausgestellt werden bzw. gilt ein solches nicht für die Nutzung anderer 3G-Angebote. Auch die Tests in der Schule bleiben kostenlos. Schüler gelten laut Corona-Schutz-Verordnung auch ohne besonderen Nachweis der Schule als getestet und können 3G-Angebote nutzen. Das gilt auch in den Ferien.
Auch wer als Arbeitnehmer einer regelmäßigen betrieblichen Testung unterliegt, bei der die Testung unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgt, erfüllt die Testpflicht nach der Corona-Schutz-Verordnung. Nicht anerkannt werden zu Hause durchgeführte Selbsttests zur Eigenanwendung.
Für die Nutzung von Angeboten und Einrichtungen mit 3G-Regelung kann ein Schnelltest auch unter Aufsicht des jeweiligen Betreibers vorgenommen werden. Ob dies vor Ort angeboten wird, entscheidet jeder Betreiber selbst. Ein solcher Test gilt nur für das jeweilige Angebot und kann nicht für andere 3G-beschränkte Angebote genutzt werden.
Für die Einhaltung der 3G-Regeln ist neben dem Nutzer/Besucher (Vorlage) auch der Betreiber/Anbieter (Kontrolle bei Einlass) in der Pflicht. Diese Regelung ist in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung erstmals aufgenommen worden. Bisher waren nur die Nutzer für die Einhaltung verantwortlich. Verstöße gegen diese Pflichten werden mit einem Bußgeld für Nutzer und Anbieter geahndet.
Hoyerswerda: Testzentrum „Vis-a-Vis“ bis 18. Oktober geschlossen
Wegen einer Veranstaltung können in den Räumlichkeiten des „Vis-a-Vis“, Schlossplatz 2, in Hoyerswerda bis einschließlich 18. Oktober 2021 keine Corona-Tests vorgenommen werden. Testwillige können auf das Testzentrum in der Lausitzhalle ausweichen, das die Öffnungszeiten des „Vis-a-Vis“ übernimmt. Tests sind hier auch ohne Termin möglich.
Zusätzliche Impftermine im Landkreis Bautzen
Das DRK Bautzen bietet in der kommenden Woche zusätzliche Impfmöglichkeiten in Bautzen, Hoyerswerda, Rammenau und Demitz-Thumitz an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.