Die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am heutigen Tag, 6. September, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Ab Mittwoch, den 8. September 2021, gilt damit § 6 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 24. August 2021, der eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 voraussetzt.
Ab dann gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in folgenden Situationen:
- in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt,
- bei der Inanspruchnahme von Angeboten zur Abholung unmittelbar vor der jeweiligen Einrichtung,
- bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr, einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung und der Beförderung zwischen dem Wohnort oder der Wohnstätte und Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftigen Menschen und Patienten zu deren Behandlung, für Fahrgäste und für das Kontroll- und Servicepersonal sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung,
- für Handwerker und Dienstleister in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber, sofern dort andere Personen anwesend sind,
- bei körpernahen Dienstleistungen für die Kunden und Dienstleister,
- für Besucherinnen und Besucher in Gerichten und Staatsanwaltschaften, wobei der Vorsitzende die Verfahrensbeteiligten von der Trageverpflichtung im Gerichtssaal während einer Anhörung oder Verhandlung entbinden kann,
- für die Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen,
- für die Beschäftigten im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie für die Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes.