Wir wissen, dass es eine schwierige Zeit für unsere Görlitzer Unternehmerinnen und Unternehmer ist und ergänzen die über den entsprechenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März bekannt gegebenen Maßnahmen, nach denen nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt beantragen können, um städtische Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft:
1. Legt ein Unternehmer/Unternehmen plausibel dar, dass ein Zusammenhang zwischen mangelnder Liquidität und den aktuellen Maßnahmen (z.B. einstweilige Schließung des Geschäftsbetriebes, Auftragseinbruch) besteht, kann ohne größere Nachweise eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum gewünschten Termin, zunächst längstens jedoch bis zum 31.07.2020, gewährt werden. Bei Forderungen von über 25.000,00 EUR wird die Stundung zunächst für zwei Monate gewährt.
Die Anträge sind formlos mit kurzer und nachvollziehbarer Begründung zu stellen und entweder per Brief oder per E-Mail einzureichen.
Postanschrift:
Stadtverwaltung Görlitz
SG Steuer- und Kassenverwaltung
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz
E-Mail: steuern@goerlitz.de
2. Von der Mahnung und Beitreibung von Forderungen wird zunächst bis zum 30.06.2020 abgesehen, wenn der Schuldner einen Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und den aktuellen Maßnahmen plausibel darlegen kann und keine Verjährung droht. Bei Zahlung der Forderungen durch den Schuldner mit Ablauf des Aufschubes, werden in dem Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 keine Säumniszuschläge erhoben.
Selbstverständlich werden wir darüber hinaus die Instrumente zur Unterstützung der Unternehmen nutzen, die uns über Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Verfügung stehen.