Letztes Update:
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Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Bautzen

13:41
14.06.2021
Im Landkreis Bautzen ist bis zum Montag, 14. Juni 2021, eine Coronavirus-Neuinfektion registriert worden.

195 Personen sind aktuell infiziert. 421 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 44 Corona-Patienten behandelt, 12 davon auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 17.


Ausstellung von Impfzertifikaten und Genesenen-Nachweisen
Seit heute stellen viele Apotheken im Landkreis Bautzen die RKI-Impfbescheinigungen aus, die auch in die Corona-Warn-App und die neue Covpass-App eingelesen werden können.

Für die über die Schnelltest.Click-Software in den Bestätigungsstellen des Landkreises Bautzen ausgestellten vorläufigen Impfbescheinigungen gilt bis auf Weiteres folgendes Verfahren:

- Personen, die ihre Schnelltest.Click-Bescheinigung in einer Apotheke erhalten haben, wenden sich an diese Apotheke. Dort gilt die Schnelltest.Click-Bescheinigung als Impfnachweis für die RKI-Zertifikate. Nach Rücksprache mit der Apotheke können Bürger ihre Schnelltest.Click-Bescheinigung auch per E-Mail an die Apotheke senden. Wer in die Speicherung seiner Daten bei der Erstellung der Schnelltest.Click-Bescheinigung eingewilligt hat, muss keinen Nachweis mehr vorlegen. Nach Ausstellung des RKI-Zertifikates kann dieses in der Apotheke gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Ein Versand per E-Mail ist entsprechend der RKI-Vorgaben nicht möglich. Bisher werden RKI-Impfzertifikate für alle Impfungen ausgestellt. Der Service soll in Kürze auch für Genesungen und einmal geimpfte Genesene ausgebaut werden.

- Personen, die ihre Schnelltest.Click-Bescheinigung im Gesundheitsamt Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda oder einem der damit beauftragten Testzentren in Königsbrück, Cunewalde, Ottendorf-Okrilla, Weißenberg oder Großröhrsdorf erhalten haben, können sich mit dieser Bescheinigung in jeder teilnehmenden Apotheke das RKI-Impfzertifikat holen. Eine Freischaltung der genannten Testzentren für den Service ist in Arbeit.

Eine Übersicht über alle teilnehmenden Apotheken bietet die Apothekensuche des Portals www.mein-apothekenmanager.de. Dort kann der Service „Digitales Impfzertifikat“ als Suchoption ausgewählt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage können nicht alle Apotheken die Ausstellung sofort vornehmen, sondern nehmen die Unterlagen zunächst entgegen. Das RKI-Impfzertifikat kann dann meist am nächsten Tag abgeholt werden.

Folgende Unterlagen werden bei der Erstellung der RKI-Zertifikate benötigt:
- Impfnachweis (Impfbescheinigung oder Impfausweis oder Impfpass oder Schnelltest.Click-Bescheinigung)
- Personaldokument
- Genesenen-Nachweis (Quarantäne-Bescheinigung positiv Getesteter, damaliges PCR-Testergebnis, Schnelltest.Click-Bescheinigung)

Die Schnelltest.Click-Bescheinigungen behalten weiter ihre Gültigkeit, insbesondere im regionalen Umfeld. Der QR-Code kann aktuell nicht in die Corona-Warn-App oder Covpass-App eingelesen werden. Wenn von einer Person mehr als zwei Bescheinigungen für Familienmitglieder abgeholt werden sollen, wird gebeten entsprechend mehrere Termine zu buchen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Neue Sprechzeiten bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes
Da weniger Anrufe zu verzeichnen sind, passt das Gesundheitsamt die Sprechzeiten der Corona-Hotline 03591 525112121 ab sofort an die allgemeinen Telefonzeiten des Landratesamtes an:

Montag: 08.30 – 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 – 12.00 Uhr

Daniela Hielscher