Aktuell (10. Juni 2021) wurden im Landkreis Görlitz sechs neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Die Neuinfektionen betreffen ausschließlich Erwachsene, verteilt auf die verschiedenen Kommunen des Landkreises Görlitz.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 9,50 je 100.000 Einwohner, der durch das RKI ermittelte Wert liegt heute bei 7,5. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 23 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, acht davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.187 Fälle der britischen Mutante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden, 17 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 20.372 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 75 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Am 30. Mai und 1. Juni 2021 sind zwei weitere Personen in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Es handelt sich um zwei Frauen im Alter von 70 und 85 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der an bzw. mit Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 1.147.
Weitere Lockerungen im Landkreis Görlitz ab 14. Juni
Sollte der Inzidenzwert im Landkreis Görlitz laut RKI weiterhin unter 35 liegen, gelten ab Montag, 14. Juni, folgende Lockerungen:
A. Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
B. Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
C. An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt.
D. Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
E. Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
F. Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
G. Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.
H. Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:
o Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
o Messen im Innenbereich,
o Großveranstaltungen,
o Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen und
o Prostitutionsangebote.