Letztes Update:
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Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Bautzen

12:22
19.05.2021
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 19. Mai 2021, insgesamt 144 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Darin enthalten sind 72 Nachmeldungen von PCR-Tests der vergangenen Tage.
 
218 weitere Patienten gelten als genesen. 991 Personen sind aktuell infiziert. 1.641 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne. 
 
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 105 Corona-Patienten behandelt, 29 davon auf einer Intensivstation.
 
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 106,75 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Laut Meldung des RKI beträgt der Wert 58.0.
 

Korrektur: Testpflicht für Alten- und Pflegeheime sowie Kliniken gilt weiter

 
Im gestrigen Corona-Newsletter wurde auf eine Information des sächsischen Sozialministeriums verwiesen. Darin wurde ein Ende der Testpflicht für Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken ab Sonnabend verkündet. Der Freistaat hat hier nun eine Korrektur veröffentlicht. Die Testpflicht gilt weiterhin, nur Genesene und vollständig Geimpfte müssen sich hier nicht mehr testen lassen. Der bislang notwendige wöchentliche Test für diesen Personenkreis entfällt. Als genesen gilt, dessen Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Als geimpft gilt, dessen zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt (Ausnahme: Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson, hier 14 Tage nach Impfung).
 
Schwimmunterricht kann wieder starten

Ab sofort können Grund- und Förderschulen wieder Schwimmunterricht anbieten. Mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, indem Schwimmhallen für den Schwimmunterricht geöffnet werden dürfen. Die Abstimmungen zur praktischen Umsetzung des Schwimmunterrichts erfolgt individuell und lokal vor Ort durch die Schulen gemeinsam mit den Schulschwimmzentren. Das bedeutet, dass die Öffnung vor Ort durchaus noch nicht in der kommenden Woche erfolgt. Die Eltern werden durch die Schulen informiert.

Öffnung der Schulen – Abmeldung vom Unterricht weiterhin möglich
 
Ab Donnerstag, 20. Mai 2021 öffnen die Grund- und Förderschulen wieder für alle Klassenstufen mit dem Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (kein Wechselmodell). Die weiterführenden Schulen starten den Präsenzunterricht im Wechselmodell. Aufgrund von Nachfragen von Eltern erklärt das Landratsamt, dass die Abmeldung vom Präsenzunterricht auf Grundlage der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates weiterhin möglich ist. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann Aufgaben für die häusliche Lernzeit. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie zu Zeiten der Schulschließungen oder wie im Präsenzunterricht, kann nicht gerechnet werden.

Uwe Tschirner