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Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz

10:51
17.05.2021
Aktuell (Stand: 17. Mai 2021) wurden im Landkreis Görlitz fünf neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Die Neuinfektionen betreffen ausschließlich Erwachsene.

Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.101 Fälle der britischen Mutante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden, das sind acht mehr als am Vortag. 94 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.

Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 129,39 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.

Derzeit befinden sich 107 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 21 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 19.917 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 562 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Zwischen dem 4. und 10. Mai 2021 sind in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion drei weitere Personen verstorben. Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 84 bis 87 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 1.098.

Inzidenz im Landkreis sinkt unter 150 

Im Landkreis Görlitz ist die Inzidenz in den vergangenen Tagen unter 150 pro 100.000 Einwohner gesunken. Dies ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen erste Lockerungen und Öffnungen. Schul- und Kitaöffnungen könnten so ab Donnerstag, den 20. Mai 2021 wieder möglich werden. Am heutigen Montag, lag der Inzidenzwert (nach RKI) den vierten Werktag in Folge unter 165. Sollte auch morgen dieser Wert unterschritten werden, so könnten am übernächsten Tag – mit Bekanntmachung des Freistaats – Schulen wieder Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schularten im Wechselmodell anbieten sowie Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Auch „Click & Meet“-Angebote könnten ab Samstag, dem 22. Mai wieder möglich werden, sofern die Inzidenz den Wert von 150 für mindestens fünf Werktage fortlaufend nicht überschritten hat. Kunden könnten dann Geschäfte wieder mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis betreten um einzukaufen. Hierzu wird der Landkreis Görlitz zu gegebener Zeit informieren.


Neue Einreiseverordnung des Bundes

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt seit Inkrafttreten am 13. Mai bundesweit einheitlich die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise. Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung wurde aufgehoben. Es gelten nun neben den Ausnahmeregelungen für Genesene und Personen mit vollständigem Impfschutz weitere Lockerungen für den grenzüberschreitenden Verkehr:

· Der Aufenthalt in einem Risikogebiet im Rahmen des Grenzverkehrs ist für bis zu 24 Stunden ohne weitere Auflagen möglich.
· Nach Einreise aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorgelegt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Einreise aus Virusvarianten-Gebieten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht verkürzt werden kann.

Polen und Tschechien sind derzeit durch den Bund nur noch als Risikogebiete eingestuft. Damit ist der kleine Grenzverkehr wieder zulässig.

Uwe Tschirner