Der Deutsche Bundestag hat das Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. In diesem sind grundlegende Festlegungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen bzgl. der pandemischen Lage festgelegt. Ergänzend dazu wird Sachsen.de am heutigen Freitag durch eine Allgemeinverfügung die spezielle Umsetzung des Bundesgesetzes veröffentlichen.
Liebe Eltern, dadurch ergeben sich folgende Änderungen zur aktuellen Betreuung ab 🗓 Montag, den 26. April 2021:
➡️ Notbetreuung in Kitas, in Kindertagespflegestellen und in Horten
➡️ Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird das gleiche Verfahren wie bei der letzten Notbetreuung festgelegt. Es sind auf den aktuellen Formblättern die Bestätigungen der Arbeitgeber einzuholen und der Einrichtung binnen eines Tages nach der erstmaligen Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzulegen.
➡️ Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge gilt nur bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung.
➡️ Die Buchung der pauschalen Elternbeiträge entfällt. Es erfolgt im Nachhinein eine individuelle Abrechnung. Wir bitten die Daueraufträge auszusetzen.
➡️ Grundsätzlich haben die Einrichtungen von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Eine Frühbetreuung im Krippen- und Kindergartenbereich kann nur nach vorheriger Absprache mit der Leitung angeboten werden, sofern die Einrichtung die personelle Sicherstellung gewährleisten kann.
Die Regelungen besitzen Gültigkeit für die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Löbau, der Gemeinde Großschweidnitz, der Gemeinde Lawalde, der Gemeinde Rosenbach und der Löbauer Tagespflegestellen.
➡️ Rückfragen sind möglich unter:
☎️ 03585 450-250
📧 kinder@loebau.de
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