Nach dem Beschluss des Bundestages tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes heute in Kraft.
☝️ Durch das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt ab sofort eine bundesweite "Notbremse" ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Da liegen wir leider deutlich drüber mit einem aktuellen Wert von 224,4 (7-Tage-Inzidenz nach RKI) 😟
Alle Regelungen, die damit ab morgen, 24. April gelten haben wir für Euch im Überblick:
▶️ Sieben-Tage-Inzidenz über 100:
🧍 + 🧍Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.
🔓 Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, von der nur wenige Ausnahmen bestehen.
🛒 Freizeiteinrichtungen/ -angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten. Es bleibt aber weiterhin click-and-collect inzidenzunabhängig sowie click-and-meet mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung bis zu einer Inzidenz von 150 möglich.
🏃 Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur_Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
🎭 Theater, Opern, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos und Zoos bleiben geschlossen. Im Falle von Zoos und botanischen Gärten können diese ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.
🥡 Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt und die Abholung zuvor bestellter Speisen nur zwischen 5 bis 22 Uhr möglich.
🧳 Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.
💆 Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin.
🚌 Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll eine pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden.
⏹️ Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.
▶️ Sieben-Tage-Inzidenz über 150:
🛒 Wegfall von Click-and-Meet-Möglichkeit (Einkaufen mit Termin)
Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 oder 150 liegen, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.
Mehr Infos unter: http://corona.landkreis.gr/ https://www.coronavirus.sachsen.de/ https://www.bildung.sachsen.de/blog/