+++Alkoholverbotszonen im #MeinZuhauseLKGR erweitert+++
Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Landkreisverwaltung weitere Alkoholverbotszonen festgelegt. Der Konsum von Alkohol ist ab heute, 2. April 2021, neben Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften (einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern und öffentlich zugänglichen Parkanlagen) auch an folgenden Orten verboten:
🚫 Ufer- und Ausflugsbereich der Seen im Landkreis Görlitz, insbesondere der Tagebaurestseen Halbendorfer See, Bärwalder See, Berzdorfer See und Olbersdorfer See Alkoholkonsum
Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie die konkret bezeichneten öffentlichen Orte und Plätze, an denen der Konsum von Alkohol generell untersagt ist, findet Ihrauf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://coronavirus.landkreis.gr/.