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Liveblog am Mittwoch, 31. März 2021

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz

15:09
31.03.2021
Aktuell (Stand 31. März 2021) wurden im Landkreis Görlitz 105 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 99 Erwachsene und sechs Kinder, verteilt auf die verschiedenen Kommunen. 
 
Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen positiven Fällen, 28 Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im Landkreis Görlitz sind bislang 321 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden, 140 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.

Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 206,15 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.

Derzeit befinden sich 96 Menschen - damit zwei weniger als am Vortag - in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 19 (-2) davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 16.514 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 788 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Darüber hinaus gibt es im Landkreis Görlitz acht weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion zu verzeichnen. Es handelt sich um vier Frauen und vier Männer im Alter von 79 bis 95 Jahren, die im Zeitraum vom 1. Februar bis 24. März 2021 gestorben sind. Die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 1.008.
 
Osterreiten im Landkreis Görlitz:

Der Landkreis Görlitz hat entschieden, dass das Osterreiten möglich sein wird. Die Prozession ist als rein religiöse Veranstaltung auf die Teilnehmer und Helfer beschränkt. Während der gesamten Dauer der ist das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes an allen Engstellen und nach Absitzen vom Pferd an Stellen, wo der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, vereinbart worden. Außerdem ist die Testung von Reitern und Helfern vor und nach der Prozession vorgesehen. Gleichzeitig wurde sich darauf verständigt, dass Menschenansammlungen an den Strecken durch einen Verzicht auf öffentliche Kommunikation, Zugangsregelungen für Gottesdienste, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und eine Erfassung der Teilnehmer vermieden werden soll.
 
 
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt ab 1. April in Kraft / Erlass Allgemeinverfügung:

Mit in Kraft treten der neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. April 2021 beabsichtigt der Landkreis Görlitz die Möglichkeit der inzidenzunabhängigen Zulassung von Click & Meet sowie weiterer Öffnungen zu nutzen und wird zum morgigen Gründonnerstag näherer Informationen zum Erlass der Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz bekanntgegeben.

Uwe Tschirner