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20210326150544

Verschärfung der Corona-Regeln auch im Landkreis Bautzen auf dem Prüfstand

12:55
26.03.2021
In der Frage einer Verschärfung von Corona-Regeln im Landkreis Bautzen hat der Landkreis heute entsprechend einer Aufforderung der Landesdirektion seine Beweggründe für sein Vorgehen geschildert.

Sollte die Landesdirektion eine Verschärfung der Maßnahmen noch vor der neuen Corona-Schutz-Verordnung einfordern, werden diese voraussichtlich zum Dienstag, 30.03.2021, in Kraft treten.
 
Diese Verschärfungen wären dann notwendig:
 
- Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten Plätzen
- Ausgangsbeschränkungen
- Kontaktbeschränkungen auf einen Hausstand und eine weitere Person ohne Berücksichtigung von Kindern unter 15 Jahren
- Verbot von Click & Meet
- Schließung von körpernahen Dienstleistungen (außer Friseure und Fußpflegen)
- Verbot von Gruppensport für Kinder
- Schließung von Zoos, Gedenkstätten, Museen
 
Schulen und Kitas
 
Kitas und Horte können bis Ostern geöffnet bleiben. Die geltende Corona-Schutz-Verordnung sieht eine Rückkehr zur Notbetreuung erst nach Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen und in der jeweiligen Folgewoche vor.

Die maßgebliche RKI-Inzidenz lag am Mittwoch unter 100, eine Entscheidung durch den Freistaat als zuständige Behörde ist daher für Dienstag, 30.03.2021, zu erwarten. Eine mögliche Schließung von Kitas und Horten wäre dann ab 04.04.2021 notwendig.
Jedoch ist in diesem Zusammenhang die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates abzuwarten, die ab 01.04.2021 gelten wird.
 
Landrat Michael Harig äußert sich dazu wie folgt: 

„Das bisherige Vorgehen des Landkreises Bautzen setzt auf das Prinzip „Testen und Freiheit“. Mit mehr als 70 Testcentern und Teststellen wollen wir flächendeckend Testmöglichkeiten anbieten, die im Nachgang in ein normales Leben zurückführen. Unabhängig davon ist die aktuelle Rechtslage bindend. Wir bitten die Menschen in unserem Landkreis dringend, sich an die für jeden machbaren Hygieneregeln zu halten. Dem Grunde nach haben wir es selbst in der Hand, welche Tendenz die Entwicklung der Inzidenz-Werte nimmt. Wir hoffen sehr, dass nach den Osterfeiertagen ein Testen und Öffnen mit der entsprechenden rechtlichen Grundlage in direktem Zusammenhang stehen kann.“

Quelle: Landratsamt Bautzen

Uwe Tschirner