Letztes Update:
20200319172154

Ausländeramt Bautzen für Publikumsverkehr geschlossen

16:45
19.03.2020
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist das Ausländeramt auf vorerst unbestimmte Zeit für den direkten Publikumsverkehr geschlossen.

Für betroffene Ausländer, deren Aufenthaltstitel, Gestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung in Kürze abläuft, wird daher zeitnah vom Ausländeramt postalisch eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des weiteren Aufenthaltes (Gültigkeit vorerst bis zum 17.04.2020) übersandt.

Im Zweifelsfall wenden sich Betroffene bitte diesbezüglich direkt per Post, Telefon, Fax oder E-Mail an das Ausländeramt. E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de

Ausländer, die
. sich aktuell mit einem Visum der Kategorie C (Schengen-Visum) oder
. visabefreit für einen touristischen Kurzaufenthalt in Deutschland befinden und
. deren maximale Aufenthaltsdauer in Kürze abläuft oder schon überschritten wurde,
melden sich bitte umgehend beim Ausländeramt.

Dazu schicken diese bitte
. eine Kopie Ihres Reisepasses (Lichtbildseite, ggf. Seite mit Visumsaufkleber, Seite mit Einreisestempel in das Gebiet der Schengen-Staaten),
. Nachweise über die geplante Ausreise (gebuchte Tickets etc.) und
. eine postalische Kontaktadresse in Deutschland
per Post oder E-Mail an das Ausländeramt. Betroffene bekommen danach eine Bescheinigung ausgestellt, die den weiteren Aufenthalt vorerst legal absichert.

Daniela Hielscher