🇨🇿🇨🇿🇨🇿 Achtung: Voraussichtlich neue Grenzregelungen zu Tschechien ab Mittwoch‼️🇨🇿🇨🇿🇨🇿
🇨🇿 Die sächsische Staatsregierung hat kommuniziert, dass es ab kommenden Mittwoch, 17.3., zu neuen Grenzregelungen zwischen Sachsen und Tschechien kommt.
🇨🇿 Ab Mittwoch dürfen voraussichtlich ALLE tschechischen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, nach Sachsen einreisen, sofern...
➡️ das zuständige sächsische Landratsamt bestätigt, dass die Tätigkeit des tschechischen Grenzpendlers für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe im beschäftigenden sächsischen Unternehmen unabdingbar ist❗️
Kurz: die Tschechin oder der Tscheche müssen für das Unternehmen systemrelevant sein‼️
➡️ der tschechische Grenzpendler einen arbeitstäglichen Negativtest (PCR- oder Schnelltests; KEINE Selbsttests) vorweisen können.
Tschechische Tests werden akzeptiert, müssen aber den RKI-Bestimmungen entsprechen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Test-Dokumentation aufzubewahren und auf Verlangen der Behörden vorzulegen.
🇨🇿 Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich morgen im Kabinett beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Infektionsgeschehen in Tschechien, Deutschland und Polen können sich jedoch kurzfristig neue Entscheidungen der Staatsregierung ergeben, über wir Sie selbstverständlich ebenso kurzfristig informieren würden.
🇨🇿 Die angekündigte Lockerung des Grenzregimes stellt eine echte Erleichterung für die Pendler und ostsächsischen Unternehmen dar. Ein Erfolg auch der IHKs aus Dresden und Chemnitz, die mit Umfragen und einer Vielzahl an Gesprächen mit der Staatsregierung auf praxisnahere Regelungen gedrungen haben.
🇨🇿 Alle Fragen beantwortet Ihnen auch IHK-Experte für Tschechien Jiří Zahradník unter: 03583 5022-34 oder zahradnik.jiri@dresden.ihk.de
#GemeinsamWirtschaftStärken