🇨🇿🇨🇿🇨🇿 Formulare und Verfahren für Grenzübertritte tschechischer Grenzgänger 🇨🇿🇨🇿🇨🇿
🇨🇿 Auf unserer Homepage haben wir für Sie die Bescheinigung der Systemrelevanz Ihres Unternehmens sowie der tschechischen Mitarbeiter bereitgestellt.
🇨🇿 Die Bescheinigung muss von Ihnen ausgefüllt und dann von ihrem zuständigen Landratsamt bestätigt werden. Der tschechische Mitarbeiter/Grenzgänger muss ab heute Nacht 0 Uhr bei Grenzübertritt die Bescheinigung, einen Negativtest sowie eine digitale Anmeldung (Link auch auf unserer Homepage) mit sich führen. Sie finden alles hier: www.dresden.ihk.de/D110274
🇨🇿 Eine Übersicht möglicher Teststationen/-möglichkeiten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage hier: www.dresden.ihk.de/D104759
Bei Fragen stehen Ihnen unsere IHK-Kollegen auch direkt zur Verfügung:
➡️ IHK in Zittau (Telefon: 03583 502230, E-Mail: service.zittau@dresden.ihk.de),
➡️ IHK in Görlitz (Telefon: 03581 421200, E-Mail: service.goerlitz@dresden.ihk.de),
➡️ IHK in Bautzen (Telefon: 03591 351300, E-Mail: service.bautzen@dresden.ihk.de)
➡️ IHK-Hauptgeschäftsstelle in Dresden (Telefon: 0351 2802-194, E-Mail: dreuse.eric@dresden.ihk.de) zur Verfügung.