Aktuell (15. Februar 2021) wurde im Landkreis Görlitz eine neue Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei der positiv getesteten Person handelt es sich um einen Erwachsenen.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 87,84 je 100.000 Einwohner.
100 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 18 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.467 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 250 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Aktuell gibt es drei weitere Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 83 bis 88 Jahren. Die Zahl der im Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion Verstorbenen erhöht sich auf 884.
‼️ Achtung ! Einreisebestimmungen für tschechische Grenzpendler werden erneut angepasst. ‼️
❗️ Nachdem der Bund Tschechien in der vergangenen Woche zum sog. Mutationsgebiet erklärt hat, und damit den Grenzübertritt für Grenzpendler und Grenzgänger, die in sächsischen Unternehmen und Einrichtungen arbeiten, seit dem Wochenende drastisch eingeschränkt hat, wurden jetzt von Seiten des sächsischen Staatsregierung weitere Ausnahmen angekündigt.
❗️ So sollen ab Mittwoch, den 17. Februar auch Beschäftigte weiter pendeln dürfen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben nach Ziffer 2 der „MITTEILUNG DER KOMMISSION - Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (2020/C 102 I/03)“ unverzichtbar sind. Umgangssprachlich wird auch von sog. systemrelevanten Arbeitsplätzen gesprochen.
❗️ Zur Glaubhaftmachung der Systemrelevanz gegenüber den Kontrollbehörden an den Grenzen ist eine amtliche Bescheinigung erforderlich, die individualisiert nach Betrieb und Person von einer zuständigen Landesbehörde ausgestellt wird. Wer diese Aufgabe in Sachsen übernimmt, welche Unterlagen für eine Beantragung konkret beigebracht werden müssen usw. steht aktuell noch nicht fest und wird gerade zwischen den involvierten Staatsministerien abgestimmt.
❗️ Sobald die Informationen vorliegen, wird die IHK hier und auf unserer Homepage informieren.
❗️ Bei Fragen zum Thema stehen die regionalen Geschäftsstellen der IHK in Zittau (Telefon: 03583 502230, E-Mail: service.zittau@dresden.ihk.de) in Görlitz (Telefon: 03581 421200, E-Mail: service.goerlitz@dresden.ihk.de) sowie die IHK Hauptgeschäftsstelle in Dresden (Telefon: 0351 2802-7194, E-Mail: dreuse.eric@dresden.ihk.de) zur Verfügung.