Letztes Update:
20210121154913

Stadtverwaltung Bautzen stellt sich auf verlängerten Lockdown ein

15:17
21.01.2021
Die Stadtverwaltung Bautzen bleibt auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt solange, bis der Lockdown aufgehoben wird, vorerst bis 14. Februar 2021.

Unterdessen läuft der Betrieb der Stadtverwaltung regulär weiter. Bürgerinnen und Bürger wenden sich in erster Linie telefonisch an die einzelnen Geschäftsbereiche. Schriftliche Dokumente können per Post oder E-Mail ausgetauscht werden (Anmerkung: Word- und Excel-Dokumente können aus Gründen der Datensicherheit nicht angenommen werden, PDF-Dokumente sind möglich). Als die Stadtverwaltung im Frühjahr coronabedingt schon einmal schließen musste, hatte sich dieses Vorgehen bewährt.

In dringenden Ausnahmefällen können persönliche Termine mit den jeweiligen Ämtern telefonisch vereinbart werden.

Der Bautzener Bürger-Service ist ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Telefon: 03591 534-0
E-Mail: buergerservice@bautzen.de

Informationen zum Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt wird auch nach Beendigung des Lockdowns ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung arbeiten. Aufgrund der Fülle an Anfragen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sich ausschließlich per Telefon oder E-Mail anzumelden.

Daniela Hielscher

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Bautzen

15:02
21.01.2021
Im Landkreis Bautzen sind am Donnerstag, 21. Januar 2021, insgesamt 56 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Weitere 30 Patienten gelten als genesen. 1.246 Personen sind aktuell infiziert.

Sieben Patienten im Alter von 81 bis 87 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 444.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 279,66 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 2.495 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 174 Corona-Patienten behandelt, 30 davon auf einer Intensivstation.

Homeoffice-Verordnung gilt ab 27. Januar 2021
Entsprechend der Bund-Länder-Beratungen hat die Bundesregierung gestern eine neue Verordnung erlassen, die mehr Homeoffice in Unternehmen realisieren soll. Diese soll vom 27. Januar bis 15. März 2021 gelten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Zudem gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz: So muss in Räumen, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Daniela Hielscher