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20210110105614
Kapitel

Liveblog am Samstag, 9. Januar 2021

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Bautzen

15:02
09.01.2021
Im Landkreis Bautzen sind am Sonnabend, 9. Januar 2021, insgesamt 171 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

2.564 Personen sind aktuell infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 533,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 4.460 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. 
 
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 254 Corona-Patienten behandelt, 38 davon auf einer Intensivstation. 

Uwe Tschirner

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz

14:48
09.01.2021
Aktuell (Stand: 9. Januar 2021) wurden im Landkreis Görlitz 152 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 148 Erwachsene und vier Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises. 
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Derzeit sind 4.228 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 470,87 je 100.000 Einwohner.

230 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 25 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 12.473 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 

Dem Gesundheitsamt wurden heute weitere 16 Todesfälle für den Zeitraum vom 25. Dezember 2020 bis 5. Januar 2021 gemeldet, die in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion stehen. Es handelt es sich dabei um sieben Frauen und neun Männer im Alter von 63 bis 94 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 551. 

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 11. Januar

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. 
Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.

Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter. Neu geregelt sind u.a. Empfehlungen zu Fahrten mit dem ÖPNV, zum mobilen Arbeiten, weitere verschärfende Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Solarien und Sonnenstudios und Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen sowie die Schließung von Schulen und Kitas bis zum 7. Februar.

Ab dem 18. Januar gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) wieder Präsenzunterricht.

Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Zudem wird der Zeitraum der Winterferien verändert. Die Winterferien beginnen demzufolge am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.

Uwe Tschirner