- betrifft die Amtsgerichte Görlitz und Bautzen sowie daas Landgericht Görlitz mit der Außenkammer Bautzen
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus gibt es bei den Amtsgerichten Görlitz und Bautzen sowie beim Landgericht Görlitz mit Außenkammern Bautzen ab dem 11.12.2020 bis auf weiteres keine allgemeinen Sprechzeiten mehr.
Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen sind für den Publikumsverkehr ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung und nur für akute, unaufschiebbare Angelegenheiten geöffnet.
Hierfür stehen folgende zentralen Einwahlen zur Verfügung:
Bautzen 03591 – 361 0, Görlitz 03581 – 469 0
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Anträge (z.B. Beratungshilfe, Grundbuchanträge), Verteidigungsanzeigen, Fristverlängerungen, Klageerwiderungen, Rechtsmittel und Stellungnahmen in laufenden Verfahren sollten möglichst schriftlich eingereicht werden. Schriftsätze, die per E-Mail eingereicht werden, entfalten aber keine rechtliche Wirkung. Auf die bereitgestellten Vordrucke unter www.justiz.sachsen.de wird verwiesen.
Verhandlungen, zu denen Beteiligte geladen sind, finden statt, sofern keine ausdrückliche Abladung erfolgt.
Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen muss aus rechtlichen Gründen erhalten bleiben, Zuschauer werden aber gebeten, zu überdenken, ob sie sich in der aktuellen Situation in vermeidbaren engen Kontakt zu Menschen in einem Gerichtssaal begeben wollen.
Daniela Hielscher