Aufgrund der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 27. November 2020 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) und der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 8. Dezember 2020 ist der am 5. März 2020 im Stadtrat gefasste Beschluss zur „Rechtsverordnung der Großen Kreisstadt Löbau über das Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntagen 2020“ geändert worden.
Oberbürgermeister Dietmar Buchholz hat im Wege einer Eilentscheidung den Beschluss gefasst, den für Sonntag, den 13. Dezember 2020 geplanten „verkaufsoffenen Sonntag“ wegfallen zu lassen.
An jenem Sonntag hätten Löbaus Händler und Gewerbetreibende im Rahmen des Löbauer Weihnachtsmarktes traditionell ihre Geschäfte für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Zur Eindämmung der Verbreitung des Virus sowie damit verbundener weiterer Maßnahmen bleiben Löbaus Läden am 13. Dezember 2020 geschlossen.