Liebe Görlitzerinnen und Görlitzer,
ab dem morgigen 1. Dezember tritt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 28. Dezember 2020 und enthält u. a. folgende Maßnahmen:
📌 Private Treffen sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen)
📌 Ab 23. Dezember sind Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig.
📌 Maskenpflicht gilt nun zusätzlich auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 m dort eingehalten werden kann.
📌 In Geschäften mit einer Verkaufsfläche:
▪️bis 800 qm ist max. ein Kunde pro zehn qm Verkaufsfläche zulässig
▪️über 800 qm ist max. ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche zulässig.
Weitere Infos unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Görlitz derzeit weit über 200 liegt, gelten hier zudem u. a. folgende verschärfende Maßnahmen:
📌 ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit,
📌 eine weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum,
📌 die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, ausgenommen sind berufsbezogene und behördlich angeordnete Bildungsmaßnahmen sowie Onlineangebote,
📌 die grundsätzliche Beschränkung von Versammlungen auf maximal 200 Teilnehmer und
📌 Ausgangsbeschränkungen, wenn dafür keine triftigen Gründe vorliegen.
Triftige Gründe sind:
▪️Besuch von Schulen und Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kirchen, Hochschulen und Berufsschulen,
▪️Einkäufe und Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Landkreis Görlitz und in unmittelbar angrenzenden Landkreisen,
▪️Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen (Tierarzt-Besuche sind ebenfalls gestattet),
▪️Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern sowie Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen und Kranken in der Häuslichkeit sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
▪️Teilnahme an Terminen bei Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie kommunaler Räte und deren Ausschüsse,
▪️Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine mit einer Person eines weiteren Hausstandes bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern,
▪️Zusammenkünfte und Besuche während der Weihnachtsfeiertage,
▪️Eheschließungen mit max. 25 Personen,
▪️Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen mit max. 25 Personen,
▪️Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs (eigene und gepachtete Kleingärten inbegriffen),
▪️unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Weitere Infos unter https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=418473
Bitte beachten Sie diese Maßnahmen und tragen Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass die Infektionszahlen wieder sinken.