Aktuell (
Stand 29. November 2020) wurden im Landkreis Görlitz
240 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 228 Erwachsene und 12 Kinder, verteilt auf unterschiedliche Kommunen des Landkreises.
Derzeit sind 2516 Personen infiziert. Die
7-Tage-Inzidenz beträgt
400,83 je 100.000 Einwohner.
191 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 23 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich nachweislich 4724 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 2081 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. Im Landkreis Görlitz sind bisher 127 Personen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Erkrankung verstorben.
Das sächsische Kabinett hat gestern, 27. November 2020, eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Der Landkreis Görlitz ist aufgrund des bereits seit Anfang November dauerhaft überschrittenen Schwellenwertes von 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100 000 Einwohner gehalten, die in § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgesehenen verschärfenden Maßnahmen zu verfügen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird am Montag, 30. November 2020, auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben, sodass die Maßnahmen zum 1. Dezember 2020 wirksam werden.
Das betrifft:
- ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit,
- eine weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum,
- die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung außer für Onlineangebote,
- die grundsätzliche Beschränkung von Versammlungen auf maximal 200 Teilnehmer und
- Ausgangsbeschränkungen, wenn dafür keine triftigen Gründe vorliegen.
Die Regelungen der Allgemeinverfügung sollen zunächst bis 28. Dezember 2020 gelten.
Bürgertelefon im Gesundheitsamt
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichen.
Uwe Tschirner